Bachelor- und Masterabschlüsse an Hochschulen
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Von Prof. Mario Widmann, Vorstandsmitglied des KV Dessau-Roßlau
Im Juni 1999 unterzeichneten 29 europäische Bildungsminister die Bologna-Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis zum Jahre 2010 und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit. Die Minister bekräftigten in der Bologna-Erklärung ihre Absicht, im Wesentlichen ein zweistufiges System leicht verständlicher und vergleichbarer Studienabschlüsse zu schaffen.
Bachelor und Master sind die neuen Bezeichnungen für international kompatible Hochschulabschlüsse, die in 40 europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, spätestens bis 2010 eingeführt werden (”Bologna-Prozess”). Sie ersetzen in Deutschland die klassischen Diplom- und Masterabschlüsse. Dabei ist der Bachelorabschluss dem Diplomabschluss an Fachhochschulen und der Masterabschluss dem Diplom- oder Magisterabschluss an Universitäten gleichgestellt - so zumindest die Absicht.
Mit dem Bachelorabschluss wird in der 1. Stufe nach einer kurzen Studiendauer von i. d. R. 6 bis 7 Semestern ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor) erworben, der einen frühzeitigen Einstieg in die berufliche Praxis ermöglicht. In der 2. Stufe besteht für gute Absolventen eines Bachelorstudienganges anschließend oder nach einigen Jahren Berufspraxis die Möglichkeit, einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss (Master) nach i. d. R. 3 bis 4 Semestern an der gleichen oder einer anderen Hochschule zu erwerben. Man unterscheidet zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen. Anders als bei einem konsekutiven Masterstudiengang wird bei einem nicht-konsekutiven Masterstudiengang der Bachelorstudiengang inhaltlich nicht weitergeführt. Beispiel: Ein Politologe mit einem Bachelorabschluss studiert einen als nicht-konsekutiv ausgewiesenen Masterstudiengang “Management”. Der weiterbildende Masterstudiengang setzt eine Phase der Berufstätigkeit voraus und kann häufig berufsbegleitend in Form eines Fern- oder Teilzeitstudiums absolviert werden. Der Masterabschluss berechtigt grundsätzlich zur Promotion (3. Stufe).
Bachelor- und Masterabschlüsse können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen erworben werden. Die Fachhochschulen legen ihren Schwerpunkt durch Einbeziehung längerer berufspraktischer Phasen auf eine stärker anwendungsorientiert-wissenschaftliche Ausbildung. Die Universitäten hingegen bieten eine stärker theoretisch- wissenschaftliche Ausbildung. Im Hinblick auf eine Promotion werden derzeit Masterabsolventen von Fachhochschulen und Universitäten unterschiedlich behandelt. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass das Promotionsrecht den Fachhochschulen noch verwehrt ist, d. h. nur in Kooperation mit einer universitären Einrichtung kann der Masterabsolvent einer Fachhochschule promovieren.
Wie ist der Bachelorabschluss nun qualitativ einzuschätzen? Ich möchte dies als Verantwortlicher für die Umwandlung des Studiengangs Facility Management an der Hochschule Anhalt (FH) vom Diplom- auf den Bachelorstudiengang kurz beleuchten. Im Diplomstudiengang enthielt die 8-semestrige Regelstudienzeit ein Praxissemester und ein Diplomsemester, welches komplett für die Anfertigung der Diplomarbeit zur Verfügung stand. Im 6-semestrigen Bachelorstudiengang sind die Praxiszeiten zu einem Großteil in den Semesterferien abzuleisten, und im abschließenden 6. Semester müssen neben dem Anfertigen der gegenüber der Diplomarbeit nicht so umfangreichen Bachelorarbeit auch noch Lehrveranstaltungen besucht werden. Faktisch stehen für die eigentliche Vermittlung von Lehrinhalten zeitmäßig ca. 5 Semester beim Bachelorstudiengang zur Verfügung, während es beim Diplomstudiengang 6 Semester waren. Diese Verkürzung ging einher mit einer Bereinigung wie auch mit einer Komprimierung von Lehrinhalten, d. h. die Anforderung an die Lernleistung der Studierenden hat sich tendenziell erhöht. Qualitativ ist an Fachhochschulen der Bachelorabschluss dem Diplomabschluss ziemlich gleichwertig. An Universitäten ist diese Gleichwertigkeit nicht gegeben schon auf Grund der Tatsache, dass dort i. d. R. kein Praxis-semester “eingespart” werden konnte.
Nach ersten Erfahrungen mit den neuen Studiengängen werden schon wieder Änderungen diskutiert. Beispielsweise hat die oben erwähnte Aufteilung der Praxiszeit auf 2 oder 3 Semesterferien den Nachteil, dass Praxisunternehmen aus nachvollziehbaren Gründen eine durchgehende Praxiszeit präferieren. Als Reaktion darauf wird z. B. daran gedacht, das 6. Semester wieder als Praxissemester auszulegen, in dem dann gleichzeitig eine praxisorientierte Bachelorarbeit anzufertigen ist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das gestufte Studiensystem sich weltweit durchgesetzt hat, so dass ein erleichterter Zugang zum internationalen Arbeitsmarkt besteht. Der Studienverlauf kann entsprechend den persönlichen Wünschen und Interessen sowie der angestrebten beruflichen Karriere individuell gestaltet werden. Modularisierung der Studienfächer (Zusammenfassung inhaltlich nahe stehender Stoffgebiete) und Anerkennung von Studienleistungen über Credits (Bemessung des Arbeitsaufwands der Studierenden) ermöglichen den Studierenden einen erleichterten Wechsel zwischen verschiedenen Studiengängen sowie zu anderen in- und ausländischen Hochschulen (Förderung der Mobilität)
